Energieausweis ist Pflicht

Die neue Energieeinsparverordnung „EnEV“ 2014 tritt ab 1.5.2014 in Kraft. In Immobilienanzeigen müssen die Angaben zum energetischem Kennwert gemacht werden. Wer als Verkäufer oder Vermieter diese Werte schuldig bleibt, muss laut Gesetz mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro rechnen.

Energieausweis-1Damit Sie als unser Kunde nicht in diese Haftung kommen, erstellen wir für die von uns angebotenen Immobilien, für Sie gerne einen Energieausweis. Die Pflichtangaben wie Energieerbrauchswert, Heizungsart, Energieträger, und ab 1.5.2014 der Energiekennwert (Klassen A+ bis H) müssen in der Immobilienanzeige genannt werden.

Wir arbeiten hier mit dem Energieberater Jan Wulf zusammen.

Jan Wulf 
Büro Ostholstein:
Friedlandstraße 47
23758 Oldenburg Holst.Tel.: 04361 92 99 95
Mobil: 0162 3733 688

 

Herr Wulf berät Sie in allen Fragen um Gebäudeenergie, Schimmel, Lüftung und Solar.